Warum gibt es in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Wahlunterricht?
Entsprechend der für die „Mainzer 9“ geltenden Kontingent-Stundentafel bietet die St. Lioba Schule Wahlunterricht an, der in den Jahrgangsstufen 9 und 10 vorgesehen ist.
Wer muss am Wahlunterricht teilnehmen?
Der Wahlunterricht ist für alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 9 und 10 verpflichtend. Eine Ausnahme bilden die Schüler und Schülerinnen, die von Klasse 5-7 den NaWi-Unterricht besucht haben. Da sie während dieser Zeit bereits 5 Stunden mehr Unterricht als die anderen Schüler hatten, erfüllen sie damit die vorgeschriebene Anzahl der zu besuchenden Jahreswochenstunden. Diese Schüler und Schülerinnen können am Wahlunterricht teilnehmen, müssen es aber nicht.
Wie viele Stunden umfasst der Wahlunterricht?
Der Wahlunterricht umfasst in der Regel, verteilt auf die beiden Schuljahre, vier Stunden. Bei der Wahl von Spanisch als dritter Fremdsprache umfasst der Unterricht wegen der Anschlussfähigkeit des Sprachenunterrichts in der Oberstufe sechs Stunden. Die Belegung wird durch Zeugniseinträge dokumentiert.
Welche Fächer werden angeboten?
Das Angebot der WU-Fächer deckt alle drei Fachbereiche ab, so dass die Schülerinnen und Schüler je nach Neigung einen Schwerpunkt belegen können. Für die Schuljahre 2024/25 sowie 2025/26 werden folgende Angebote gemacht:
Wie werden die Leistungen benotet?
Die Leistungen in EuP, Kunst, Darstellendem Spiel und Informatik werden mit einer Ziffernnote beurteilt, wenn sie mit den Noten „befriedigend“ und besser zu bewerten sind. Andernfalls wird der Vermerk „teilgenommen“ im Zeugnis erscheinen.
Die Note setzt sich aus der mündlichen Mitarbeit und einer Lernkontrolle (oder einem entsprechenden Lernnachweis) zusammen.
Welche Regelungen gelten für Spanisch als dritte Fremdsprache?
In der dritten Fremdsprache, also in Spanisch, werden für die erbrachten Leistungen grundsätzlich Noten eingesetzt. Grundlage der Benotung sind sowohl die mündliche Mitarbeit als auch schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten), von denen pro Schuljahr vier zu schreiben sind.
Die dritte Fremdsprache kann in der Oberstufe als Grundkurs fortgeführt und bei einer durchgängigen Belegung bis zur Klasse 13 auch als mündliches oder schriftliches Prüfungsfach gewählt werden.
Welche Auswirkung hat der Wahlunterricht auf die Versetzung?
Mindestens befriedigende Leistungen in den Wahlfächern werden bei der Versetzungsentscheidung im positiven Sinne mit berücksichtigt. Minderleistungen, auch in der dritten Fremdsprache, sind nicht versetzungsrelevant.
Warum wählt man ein Fach für zwei Jahre?
Die Entscheidung für den Wahlunterricht treffen die Schülerinnen und Schüler im Einvernehmen mit ihren Eltern. Beide unterschreiben die entsprechende Anmeldung, die für zwei Jahre gültig ist. Dies liegt darin begründet, dass in allen Fächern eine aufeinander aufbauende Lernprogression vorgesehen ist. Ein Fachwechsel zum Ende der neunten Klasse kann in begründeten Ausnahmefällen bei der Mittelstufenkoordinatorin beantragt werden. Ein Anspruch auf den beantragten Fachwechsel besteht nicht, ebenfalls nicht auf die Erfüllung der Erstwahl.
Ein Wechsel in Spanisch am Ende der neunten Klasse ermöglicht nicht mehr deren Anrechnung als Fremdsprache in der Oberstufe bzw. als Prüfungsfach im Abitur.
Ansprechpartnerin
Milena Meisinger
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